Interessen vertreten

In Betrieben gibt es Betriebsräte, in staatlichen oder kommunalen Behörden Personalräte. Bei Einrichtungen mit kirchlichem Träger, wie in unserem Fachkrankenhaus, übernimmt diese Aufgaben die Mitarbeitervertretung (MAV). Sie vertritt und berät unsere Mitarbeitenden bei kollektivrechtlichen Fragen oder Konflikten.

Betriebliche Interessenvertretung

In jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung gibt es eine Mitarbeitervertretung (MAV). Ihre gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber den Dienstgebern nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen.

Vier gewählte Mitglieder gehören der Mitarbeitervertretung (MAV) für das Evangelische Zentrum für Altersmedizin an.

Durch Erlass kirchenrechtlicher Regelungen über die Beteiligung der Arbeitnehmer haben die evangelische und katholische Kirche eine Lösung gefunden, die das Selbstbestimmungsrecht und die Interessen der Arbeitnehmer gleichermaßen berücksichtigt. Die Befugnisse der Mitarbeitervertretungen sind in den Mitarbeitervertretungsgesetzen (MVG-EKD) geregelt.

Die MAV im im Frachkrankenhaus am Weinberg trifft sich wöchentlich zu einer ordentlichen Sitzung. Sämtliche Belange, die von Mitarbeitenden an die MAV herangetragen werden, unterliegen der Schweigepflicht. Das ist die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Allgemeine Aufgaben der MAV

  • Begleitung zu Gesprächen mit Dienstgeber, Abteilungsleitern oder Vorgesetzten
  • Abschluss von Dienstvereinbarungen
  • Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter und anderer schutzbedürftiger, insbesondere älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Eingliederung ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Mitarbeit im Sicherheitsausschuss
  • Beschwerden und Anregungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegennehmen, vortragen und auf ihre Erledigung hinwirken
  • Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus bei gleichen sachlichen Voraussetzungen
  • Förderung von frauen- und familienfreundlichen Arbeitsbedingungen
  • Nur mit Zustimmung der MAV können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, eingruppiert, höhergruppiert, rückgruppiert oder gekündigt werden

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