Ab Donnerstag, den 03. März 2022, wird das seit November 2021 bestehende Besuchsverbot im Evangelischen Zentrum für Altersmedizin und im Alexianer St. Josefs-Krankenhaus aufgehoben.
Nach aktueller Risikoabwägung sind Besuche von Patientinnen und Patienten und wieder möglich. Voraussetzung für Besuche in den beiden Häusern ist ein tagesaktueller negativer C19-Testnachweis oder ein Nachweis der vollständigen Impfung oder ein Genesenen-Nachweis sowie die Beachtung der Hygieneregeln und FFP2-Maskenpflicht im Haus.
Besuchsregeln
Besuchszeit ist täglich von 14 bis 18 Uhr. Im gesamten Krankenhaus ist das Tragen einer FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) vorgeschrieben. Die Maske darf auch im Patientenzimmer nicht abgesetzt werden. Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln gelten unverändert weiter. Vor dem Betreten der Patientenzimmer melden sich Besucher*innen bitte immer erst im Stationszimmer der jeweiligen Station an. Pro Patientenzimmer sollten bitte nicht mehr als zwei Besucher gleichzeitig anwesend sein. Kinder sind als Besucher*innen herzlich willkommen, wenn sie eine FFP2-Maske tragen können und älter als 6 Jahre sind. Besuche für Patient*innen mit nachgewiesener SARS-COV-2-Infektion sind weiterhin nicht zulässig. Personen mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen.
Kontaktnachweis für Besucher*innen
In Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, zum Beispiel in Krankenhäusern und Pflegeheimen, müssen auch weiterhin die Personendaten von Besucherinnen und Besuchern in einem Kontaktnachweis dokumentiert werden. Besucher*innen melden sich bitte bei jedem Besuch am Empfang des Krankenhauses, füllen den Check-In Bogen aus und halten ihre 3G-Nachweise bereit.